Tanzverbot wegen Unsittlichkeit

Nach dem dreißigährigen Krieg wurden im ganzen Oberamt Hornberg evangelische Pfarrer eingesetzt. Diese prangerten den sittlichen Verfall der Gesellschaft an und schafften damit einige Mißstände aus der Welt. So durfte z. B. in ganz Kirnach und auf allen Gütern, welche den Kirnachern in anderen Orten gehörten, kein junger Hofbesitzer eine Frau heiraten, die vor ihrer Heirat nicht 6 Wochen auf der Burg Kirneck war. Die Erstgeburt auf einem Hof mußte ein Nachkomme aus der Burg sein. (2)

Als im ganzen Oberarmt Hornberg das Tanzen und Musizieren nach "Wälder Art" verboten wurde haben die Geistlichen allerdings den Bogen etwas überspannt. In Mönchweiler und Tennenbronn führten die Pfarrer Freiheitsstrafen ein. In Mönchweiler erging das ausdrückliche Verbot, dass die Tanzböden päpstlicher Ortschaften nicht besucht werden dürften, und wer erwischt werde, der käme in das Zuchthäusle. (1)

Wie war es dazu gekommen?
Walzer und Polka lösten mit ihrer engen Tanzhaltung die mittelalterlichen Tänze ab.
In den Texten wurden immer wieder die ehrbaren Bürger auf den Arm genommen, unter anderem auch die Bauern, die damals teilweise wie kleine Fürsten auf ihren Höfen lebten.

Mit dem Liedvers
Polka, Polka tanz e gern,...
Wer net Polka tanze kaa, nimm en Stuohl on sitz druff naa,
Kauf e Schöpple rote Wie on loß Polkatanze sie.

wurden die Geistlichen und die Oberschicht direkt aufs Korn genommen, denn es waren sicherlich der Pfarrer, der Lehrer und der Doktor, die sich Rotwein leisten konnten und sich an den Tänzen der Dorfjugend nicht beteiligten. Mit diesem Text und weiteren eindeutig zweideutigen Texten hatten sich die Musiker zu weit aus dem Fenster gelehnt und die Tänze wurden verboten.

Bild: Mittelalterlicher Tanz

Bild: Schwarzwälder Paar beim "Oberabtanz"

Das Tanzverbot stieß in großen Teilen der Bevölkerun auf Unverständnis. Auch Musiker und Wirte wollten sich ihr Geschäft und Einkommen nicht verderben und es wurde versucht des Verbot zu umgehen. Als das nicht gelang haben in einer Art Handstreich in Mönchweiler die ledigen Burschen und der Wirt Bartle Fleig die Insassen aus dem Zuchthäusle befreit. Außerdem reichte Bartle Fleig eine Gemeindeprotestschrift vieler Wirte im Oberamt beim Herzog von Württemberg ein.(1)

Am 5. Juni 1662 wurde in einer Sondergenehmigung von Herzog Eberhard das Tanzen bei Hochzeiten wieder zugelassen. Darin stand:
In Ansehung, daß sie an einem Grenzort und fast gar außer Lands gelegen, es bei ihnen auch keine Schenkhochzeiten giebt, sondern ein jeder um seinen Pfennig dabei zehrt, so sollen sie nicht an die geringe Zahl der einzuladenden Gäste nach Ausweis der letzllich ausgekündeten Polizeiordnung zu binden sein, sondern es ist bei dem alten Herkommen zu belassen, daß ein jeder wie bisher also auch inskünftig so viel Hochzeitsgäste , als es ihm beliebt, einladen darf. (3)

Als die Pfarrer der herzoglichen Verordnung nicht voll nachkamen und das Jungvolk wie die Wirte sich darauf stützten, dass ihnen das Tanzen wieder erlaubt sei, wurde eine zweite Beschwerde an den Herzog nach Stuttgart geschickt, worauf den Beschwerdestellern die Mitteilung zukam, dass ihnen von oben herunter vom Herzog die Tänze zu tanzen und zu üben jederzeit erlaubt sei. Daher kommt der Name der Schwarzwälder "Oberabtänze". (1)

Quellen:

1) Chronik Kopp, 1939
2) Eduard Christian Martini: Geschichte ds Klosters und der Pfarrei St. Georgen
3) Wolfdieter Gramlich: St. Georgener Heimatbuch

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